Menschenrechtsbildung
Menschenrechtsbildung stellt einen zentralen und integralen Bestandteil der Demokratieerziehung dar, indem sie deren normative Basis umschreibt und das Bewusstsein dafür weckt, dass Menschen ein Anrecht auf die uneingeschränkte Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Ansprüche haben, die aber ihrerseits nur durch politisches Handeln zu realisieren sind.
Dies hat zur Folge, dass menschenrechtliche Bildung neben Wissen auch entsprechende Haltungen und Fähigkeiten vermitteln muss, um dann handlungsanleitend für die Praxis wirken zu können, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf das „empowerment“ gelegt wird, also die Stärkung der eigenen Subjektrolle als Voraussetzung für das aktive Eintreten bei der Verwirklichung von Menschenrechten. Die klassische Formulierung dieser Dreidimensionalität findet sich in der „Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –ausbildung aus dem Jahr 2011".
Die Kultusministerkonferenz unterstreicht mit ihrer „Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule" (aktuelle Fassung von 2018) die Bedeutsamkeit der Thematik für die schulische Bildung.
Alle Länder in der Bundesrepublik Deutschland sehen die Erziehung zur Achtung der Menschenwürde als substanzielle Aufgabe und wesentliches Ziel der Schulen an. Die Thematik ist daher fest in den Lehrplänen der einschlägigen Fächer aller Schularten und Schulstufen verankert und ist zudem Gegenstand zahlreicher außerunterrichtlicher Projekte und Initiativen. (Vgl. LehrplanPLUS: Suchbegriff „Menschenrecht".)
Menschenrechtsbildung und -ausbildung umfasst:
a) die Bildung über Menschenrechte, die unter anderem darin besteht, Wissen und Verständnis über die Menschenrechtsnormen und -grundsätze, die ihnen zugrundeliegenden Werte und die Mechanismen für ihren Schutz zu vermitteln;
b) die Bildung durch Menschenrechte, die unter anderem darin besteht, in einer Weise zu lernen und zu lehren, dass die Rechte sowohl der Lehrenden als auch der Lernenden geachtet werden;
c) die Bildung für Menschenrechte, die unter anderem darin besteht, die Menschen zum Genuss und zur Ausübung ihrer Rechte und zur Achtung und Wahrung der Rechte anderer zu befähigen. (Art. 2,1)
Als Zielorientierung wird die Schaffung einer „Kultur der Menschenrechte“ (Art. 5) anvisiert.
Im europäischen und immer mehr auch im globalen Kontext wird Menschenrechtsbildung angesichts des Zivilisationsbruches der Shoah didaktisch verbunden mit erinnerungsorientierten Konzepten der „Holocaust Education”.
Unterstützungsangebote in Auswahl
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Weiterführende Hinweise
Präventionsarbeit durch Aufklärung
Lernorte für die historisch-politische Bildung
Beachten Sie für weiterführende Informationen auch das Kapitel Lernorte für die historisch-politische Bildung.
RESPEKT - Demokratische Grundwerte für alle!

Wie steht es um unsere Demokratie und unsere Grundrechte? Diese Güter müssen gerade in aktuellen Zeit geschützt werden.
Die Redaktion Lernen und Wissenslab des Bayerischen Rundfunks trägt mit dem Format RESPEKT dazu bei. Das ISB bietet zu den einzelnen Filmen Unterrichtsmaterial.