Persönlichkeitsbildung als schulische Aufgabe - was kann die demokratische Schule dazu beitragen?
Die Bayerische Verfassung formuliert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in Art. 131 in großer Klarheit und erteilt den bayerischen Schulen damit auch den dezidierten Auftrag zur Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen.
Jedes Unterrichten trägt zu dieser Form der Persönlichkeitsbildung bei. Jede Lehrkraft in jedem Fach prägt als Vorbild Tag für Tag durch ihre Persönlichkeit und durch ihr Handeln Generationen junger Menschen. Deshalb gilt es, sich diese Verantwortung immer wieder bewusst zu machen.
Die Aufgabe der Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern hat als ein erklärtes Ziel auch eine innere Haltung, die befähigt, als verantwortungsvolle Staatsbürgerin und verantwortungsvoller Staatbürger im Geiste eines demokratisch orientierten Wertefundaments zum Gelingen der Gesellschaft beizutragen. Der Politischen Bildung kommt somit ein hoher Stellenwert zu.
Bereits der amerikanische Philosoph und Pädagoge John Dewey (1859 – 1952) wies darauf hin, dass Demokratie und Erziehung miteinander verbunden sein müssen. Demokratie könne nur dann als Wert erkannt werden, wenn sie im täglichen Umgang gelebt und als positiv erfahren werde. Dadurch wird ein tieferes Verständnis für demokratische Werte und die Bereitschaft, sich in demokratische Prozesse einzubringen, gefördert. Im weitesten Sinne geht es dabei um die Entwicklung sozialer Kompetenzen wie Kooperationsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsübernahme, Partizipation, die einzig über existenzielle Erfahrung zu erwerben sind. Schule sollte von daher ein Erfahrungsraum für die positive Entwicklung sozialer Fähigkeiten sein. Voraussetzung hierfür ist die Förderung der Selbstwirksamkeit als persönliche Handlungswirksamkeit. Im täglichen Vollzug erfahren die Schüler daher, dass sie als tätige Subjekte ernst genommen werden und ihre persönliche positive Entwicklung im Mittelpunkt pädagogischen Geschehens steht.
Grundvoraussetzung hierfür ist die Qualität der pädagogischen Beziehung zwischen Schülerinnen bzw. Schülern und Lehrerinnen und Lehrern, die von Anerkennung, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung getragen wird.
Diese Erfahrung ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass Heranwachsende Selbstachtung entwickeln und sich als freie Subjekte verstehen, die eingeladen sind, die Schulkultur mitzugestalten. Dies führt zur Steigerung des Selbstwertgefühls und der Bereitschaft, sich in soziale Prozesse einzubringen und sie aktiv mitzugestalten.
Pädagogische Verfehlungen wie Missachtung der Person, Beleidigungen, Beschämungen, Zurückweisungen haben in der Schule nichts zu suchen: Wie sollen Schüler menschenrechtliche Fragestellungen als positiv deuten, wenn diese im täglichen Umgang nicht selbstverständlich erscheinen?
Im respektvollen Umgang mit jungen Erwachsenen verstehen sich auch Lehrkräfte als Lernende, die die Gedankengänge der Schüler würdigen. Der Lehrer als Vorbild im demokratischen Handeln inspiriert und motiviert Schülerinnen und Schüler durch seine positive Art der Interaktion.
Durch die Anerkennung von Leistung je nach den persönlichen Lernbedingungen und Lebensverhältnissen wird das Selbstwertgefühl und die Bereitschaft gesteigert, sich in soziale Prozesse einzubringen und sie aktiv mitzugestalten. Das ist die Voraussetzung für die Erfahrung von Selbstwirksamkeit. Positive Würdigungen des individuellen Lernfortschritts steigern das Selbstvertrauen von Schülerinnen und Schülern und bewahren sie davor, aus Frustration vermeintlich Schwächere zu stigmatisieren, um sich selbst aufzuwerten und die eigenen vermeintlichen Defizite zu kaschieren. Demokratie lebt von positiv gestimmten, angstfreien, sich und anderen vertrauenden Menschen, die gesellschaftliche Konflikte in partnerschaftlich-demokratischer Weise lösen.
Schulen, die einen demokratieförderlichen Rahmen verwirklichen, leisten einen wertvollen Beitrag dazu, Gewaltbereitschaft zu senken und sonstige Konflikte (z. B. Mobbing) zu vermeiden. Dies kann sich positiv auf die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schülerinnen und Schüler auswirken.
Verschiedene Möglichkeiten können in der Schule verankert werden, um Schülerinnen und Schüler bei der Ausbildung ihrer Persönlichkeit im Sinne einer mündigen Bürgerin bzw. eines mündigen Bürgers zu unterstützen.
Eine Auswahl dazu finden sich in dem Kapitel „Partizipationsmöglichkeiten".
Oberste Bildungsziele Art. 131 BayVerf.
Partizipationsmöglichkeiten in der Schule
Eine große Auswahl von Methodenbeispielen zur Förderung der Demokratiekompetenz bietet Ihnen das Kapitel Partizipationsmöglichkeiten.