Persönlichkeitsbildung als schulische Aufgabe - was kann die demokratische Schule dazu beitragen?
Die Bayerische Verfassung formuliert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in Art. 131 in großer Klarheit und erteilt den bayerischen Schulen damit auch den dezidierten Auftrag zur Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen.
Jedes Unterrichten trägt zu dieser Form der Persönlichkeitsbildung bei. Jede Lehrkraft in jedem Fach prägt als Vorbild Tag für Tag durch ihre Persönlichkeit und durch ihr Handeln Generationen junger Menschen. Deshalb gilt es, sich diese Verantwortung immer wieder bewusst zu machen.
Die Aufgabe der Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern hat als ein erklärtes Ziel auch eine innere Haltung, die befähigt, als verantwortungsvolle Staatsbürgerin und verantwortungsvoller Staatbürger im Geiste eines demokratisch orientierten Wertefundaments zum Gelingen der Gesellschaft beizutragen. Der Politischen Bildung kommt somit ein hoher Stellenwert zu.
Oberste Bildungsziele Art. 131 BayVerf.
Partizipationsmöglichkeiten in der Schule
Eine große Auswahl von Methodenbeispielen zur Förderung der Demokratiekompetenz bietet Ihnen das Kapitel Partizipationsmöglichkeiten.