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Achtung vor der Würde des Menschen

Bildungsziel und Bayerische Verfassung

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Menschenwürde als oberstes Prinzip der Verfassungsordnung benannt und ist somit auch die wichtigste Wertentscheidung der Verfassung. Aus ihr folgen die Freiheitsrechte als Grundrechte zur Entfaltung der Persönlichkeit, das soziale Recht auf ein menschenwürdiges Leben, die Abwehrrechte als Schutz vor willkürlichem staatlichen Zugriff sowie
das Recht des Staatsbürgers auf politische Partizipation. In diesem Verständnis  stellt  sich  der  Staat  in  den  Dienst  des  Individuums,  denn  Grundlage  und Grenze staatlichen Handelns stellt der Wert des Menschen an sich dar.
Auch in der Bayerischen Verfassung ist die Unantastbarkeit der Würde des Menschen an die Spitze der Grundrechte gestellt. (Vgl. Oberste Bildungsziele, S.23.) Zudem spiegelt sich die Einzigartigkeit dieses Grundrechts auch in der Aufnahme als oberstes Bildungs- und Erziehungsziel im Art. 131 BayVerf wider. Hier heißt es konkret dazu: „Oberste Bildungsziele sind [...] Achtung [...] vor der Würde des
Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft [...]."

Erklärung und Kompetenzen

Für den Heranwachsenden bedeutet das zum einen zu verstehen, dass er zwar als Individuum ein Recht auf Freiheit und auf die Entfaltung der eigenen Person besitzt. Diese Rechte aber auch im gleichen Maße den Mitmenschen zukommen, wodurch der individuellen Entfaltung immer schon Grenzen gesetzt sind. Auch ist der Mensch als soziales Wesen auf die Hilfe anderer angewiesen, weshalb  Selbstentfaltung  nicht  Verabsolutierung  des  eigenen  Ichs  heißen  kann. Vielmehr sind mit ihr durchaus auch altruistische Handlungsweisen verbunden. Gelingt es dem Einzelnen, eine gute Balance zwischen Selbstbehauptung und Selbstverzicht zu finden, zeigt sich auch darin das Maß seiner Mündigkeit. (Vgl. ebenda.)

Die Schülerinnen und Schüler

  • kommunizieren auf altersangemessener Ebene gewaltfrei und konstruktiv, insbesondere  im  Rahmen zwischenmenschlicher Beziehungen  (z. B.  sozialverträgliches Nein-Sagen, Ich-Botschaften und wertschätzendes Feedback),
  • erkennen, dass sie als Handelnde, aber auch nicht Handelnde moralische Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen tragen,
  • erkennen die Würde und den Wert jedes Individuums an und begegnen diesem vorurteilsfrei und wertschätzend mit Respekt, Toleranz und Verständnis,
  • nehmen  sich  selbst  und  ihre  Umwelt  reflektiert  und  differenziert  wahr,  insbesondere Gefühle, Bedürfnisse und Interessen von sich selbst und anderen, z. B. in Konfliktsituationen,
  • beherrschen die Strategien der Selbstkontrolle, z. B. im Umgang mit Ärger,
  • verstehen, dass auch Misserfolge zum Leben gehören und Scheitern auch ein Wachstum der Persönlichkeit bedeuten kann,
  • sind kompromissfähig, das bedeutet, sie sind in der Lage, die eigenen Bedürfnisse beizeiten dem Wohl der Allgemeinheit unterordnen zu können,
  • entwickeln Selbstvertrauen und sind fähig, sich selbst gegenüber aufrichtig zu sein, d. h. in der Lage zu sein, eigene Fehler und Stärken zu reflektieren und anzuerkennen und damit zu Selbsterkenntnis zu gelangen,
  • erfassen die Bedeutung des Verzeihens anderen gegenüber,
  • erwerben  die  Fähigkeit,  eigene  Gewissensentscheidungen  zu  vertreten und ggf. auch zu verteidigen und somit Zivilcourage zu zeigen,
  • verfügen  über  Haltungen  wie  Gewissenhaftigkeit,  Pünktlichkeit,  Zuverlässigkeit,  Mitverantwortlichkeit  insbesondere  hinsichtlich  Ausbildung, Arbeit und Beruf.



Anregungen und Materialien für den Unterricht

Unterrichtsvorschlag: Die Grundlage von allem – die Menschenwürde

Die Unterrichsstunde, die als Doppelstunde angelegt ist, bietet de Schülerinnen und Schülern in verschiedenen Abstufungen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Menschenwürde.

Schularten: Realschule, Gymnasium (erprobt), FOS/BOS

Jahrgangsstufen: ab 9

Fach/Fächergruppe: Deutsch / Geschichte / Sozialkunde/ Ethik/ Reli-gionslehre / Politik und GesellschaftStundenvorschlag