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Völkerverständigung

Bildungsziel und Bayerische Verfassung

Die Verständigung aller Nationen ist von hoher Notwendigkeit, soll eine menschenwürdige Gegenwart und Zukunft gesichert werden. Kriegerische Auseinandersetzungen in weiten Teilen der Welt, Terrorismus und Krisen zeigen, wie fragil der Frieden offensichtlich ist, den wir insbesondere in Deutschland seit nunmehr gut 70 Jahren erfahren. Deshalb  dürfen  auch  weiterhin  nationale Interessensunterschiede und wirtschaftliche Gegensätze nicht zu militärischen Auseinandersetzungen führen. Vielmehr muss die Sicherung des Friedens das Bestreben aller sein. Dabei meint Frieden im Sinne der Verfassung einen Frieden in Freiheit und Würde unter Beachtung der Menschenrechte. Nur ein so verstandener Frieden kann zur Versöhnung der Völker führen. Freiheit und Menschenwürde stellen dabei die „obersten Rechtsgüter der Gemeinschaft“ dar, die es zu schützen und zu verteidigen gilt. (vgl. Oberste Bildungsziele, S. 41)

Die Aufnahme dieses Bildungsziels in den Katalog der obersten Bildungsziele Bayerns lässt sich aus den Erfahrungen der Geschichte erschließen. Angesichts der Katastrophen des  20.  Jahrhunderts, die u. a. aus  einem  fatalen, übersteigerten nationalstaatlichen Gedankengut entsprangen, muss die Völkerverständigung eine der obersten Zielsetzungen bleiben. Betrachtet man die aktuelle Entwicklung, z. B. hinsichtlich europäischer Einigungsprozesse in aktuellen politischen Fragen, in der die einzelnen europäischen Staaten vor der Herausforderung stehen, sich als ein geeintes Europa zu beweisen, zeigt sich die Aktualität von Völkerverständigung.

Erklärung und Kompetenzen

Es ist daher eine wesentliche Aufgabe der Schule, die Heranwachsenden für die  Notwendigkeit  und  die  Bedingungen  eines  friedvollen  Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Nationen zu sensibilisieren. In diesem Prozess spielen Werte wie Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz eine herausragende Rolle. Interkulturelle Erziehung fördert dabei den Erwerb elementarer Kenntnisse über andere Kulturen und Religionen sowie soziales Lernen. Sie trägt dazu bei, einen anderen Menschen in seiner Eigenart zu akzeptieren und auf ihn zuzugehen. (Ebenda, S. 42)

Um dies zu fördern, sollen die Schülerinnen und Schüler im Verlauf ihrer Bildungslaufbahn die folgenden Kompetenzen erwerben:

Die Schülerinnen und Schüler

  • besitzen Kenntnisse über Gemeinsamkeiten und Unterschiede verschiedener Kulturen, Religionen und Gesellschaften,
  • nehmen Schule selbst als interkulturellen Begegnungsort wahr,
  • interagieren aufgeschlossen, höflich und situationsgerecht mit ihren Kommunikationspartnern im Bewusstsein kultureller Gemeinsamkeiten und Unterschiede, vor allem in Bezug auf Umgangsformen, 
  • hinterfragen kritisch gängige Vorurteile und Klischees,
  • zeigen auf der Basis von grundlegenden Kenntnissen über die Lebenswelt und  Lebensweise  in  anderen  Ländern  sowie  soziokultureller  und  historischer  Zusammenhänge  Verständnis  für  fremde  Verhaltensmuster und Normen, begegnen ihnen aufgeschlossen und setzen sich altersangemessen mit ihren eigenen Einstellungen auseinander,
  • vergleichen unterschiedliche Lebensumstände in Räumen unterschiedlichen Entwicklungsstandards und zeigen Verständnis und Toleranz für andere Kulturen und Lebensweisen der Einen Welt, z. B. auf Reisen oder im Schüleraustausch,
  • verstehen, dass internationale Kontakte und Beziehungen für die eigene Lebensgestaltung  zusätzliche Handlungsspielräume  und  Chancen  eröffnen, und sind dadurch bereit, sich persönlich einzubringen (z. B. im Rahmen eines Jugendaustauschs oder einer Städtepartnerschaft),
  • begreifen die Friedenssicherung und die Menschenrechte als notwendige Leitprinzipien politischen Handelns,
  • begreifen die Idee eines geeinten Europas sowie dessen gemeinsame kulturelle Wurzeln aus Christentum, Humanismus und Aufklärung,
  • treten in ihrem Lebensbereich für die Versöhnung der Völker und für eine Politik  des  Friedens  sowie der Gerechtigkeit ein und tragen nach ihren Möglichkeiten dazu bei.